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Compliance-Vorschriften in Curacao

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Compliance bezieht sich auf die Einhaltung von Regeln, Gesetzen, Vorschriften und internen Richtlinien, die für ein Unternehmen oder eine Einzelperson gelten. Im beruflichen oder unternehmerischen Kontext bedeutet dies, sicherzustellen, dass das Unternehmen innerhalb rechtlicher und ethischer Grenzen agiert.
Die Financial Action Task Force (FATF) ist ein internationales Gremium, das 1989 gegründet wurde, um Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Bedrohungen des globalen Finanzsystems zu bekämpfen. Sie setzt Standards und fördert gesetzliche und regulatorische Maßnahmen in den Mitgliedsländern.

In Curaçao wird die Compliance von der Financial Intelligence Unit (FIU Curaçao) überwacht, die Dienstleister kontrolliert, um sicherzustellen, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Zu den lokalen Gesetzen in Curaçao gehören:

LvMOT: Meldung ungewöhnlicher Transaktionen
LID: Identifikationspflichten bei der Dienstleistungserbringung

Wichtige Compliance-Anforderungen in Curaçao:

  • Identitätsprüfung: Dienstleister müssen die Identität der Kunden anhand gültiger, originaler Ausweisdokumente überprüfen. Abgelaufene Ausweise oder Kopien werden nicht akzeptiert.
  • Kunden im Ausland: Müssen beglaubigte Kopien des Ausweises und Dokumente aus dem Zivilregister vorlegen.
  • Juristische Personen: Die Identität der juristischen Person sowie deren wirtschaftlich Berechtigte (UBOs) muss anhand eines Handelsregisterauszugs und gültiger Ausweisdokumente festgestellt werden.
  • Kundenprüfung: Erforderlich vor Beginn einer Geschäftsbeziehung oder Transaktion. Strenger bei Hochrisikofällen (z. B. PEPs oder entfernten Kunden).
  • Herkunft der Gelder: Kunden müssen die Herkunft ihrer finanziellen Mittel bei Bedarf erklären und nachweisen.
  • Laufende Überwachung: Dienstleister müssen Kunden während der gesamten Geschäftsbeziehung weiter überwachen und ggf. aktualisierte Informationen anfordern.

Kunden sind gesetzlich verpflichtet, bei allen Identifikations- und Verifizierungsverfahren uneingeschränkt mitzuwirken.

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Darf ein Dienstleister eine Kopie Ihres Ausweises machen?

Identifizieren und verifizieren Ja, der Dienstleister darf das tun – er ist gesetzlich sogar dazu verpflichtet. Nach dem LID muss er, sofern er bestimmte Dienstleistungen erbringt, unter anderem eine Kundenprüfung durchführen. Ein wesentlicher Bestandteil davon ist die Feststellung, mit wem er es zu tun hat. Der Dienstleister ist verpflichtet, Ihre Identität festzustellen und mit einem gültigen, originalen Ausweisdokument zu überprüfen. Eine Kopie reicht nicht aus; auch ein abgelaufener Ausweis darf nicht akzeptiert werden. Wenn Sie im Ausland leben oder sich dort aufhalten, wird der Dienstleister zusätzliche Dokumente anfordern, wie eine beglaubigte Kopie Ihres Ausweises und einen beglaubigten Auszug aus dem örtlichen Melderegister.

Juristische Person; Identifizierung und Verifizierung von UBOs

Handeln Sie im Namen einer juristischen Person wie einer Aktiengesellschaft (N.V.), einer GmbH (B.V.), eines Vereins oder einer Stiftung? Dann muss der Dienstleister nicht nur Ihre Identität, sondern auch die der juristischen Person anhand eines aktuellen beglaubigten Handelsregisterauszugs feststellen und verifizieren. Sie müssen zudem nachweisen, dass Sie berechtigt sind, im Namen der juristischen Person zu handeln. Darüber hinaus wird der Dienstleister Einblick in die Struktur der Organisation verlangen: Wer sind die Anteilseigner, wer hat die Kontrolle (wirtschaftlich Berechtigte / UBOs)? Die Identität dieser UBOs muss ebenfalls mit einem gültigen Ausweisdokument festgestellt werden. Je nach Fall kann der Dienstleister verschiedene Unterlagen verlangen.

Kundenprüfung

Die Kundenprüfung ist in bestimmten Hochrisikosituationen intensiver. Zum Beispiel wenn Sie eine politisch exponierte Person (PEP) sind oder nicht persönlich anwesend waren oder sein werden, führt der Dienstleister eine erweiterte Prüfung durch. Sie sind gesetzlich verpflichtet, an der Kundenprüfung mitzuwirken. Es kann sich um eine laufende Geschäftsbeziehung handeln (z. B. mit einem Anwalt oder Immobilienmakler) oder um eine gelegentliche Transaktion (z. B. den Kauf eines Fahrzeugs). Bei einer geplanten Geschäftsbeziehung darf der Dienstleister erst nach Abschluss der Prüfung tätig werden. Auch eine einmalige Transaktion darf erst nach Durchführung der Prüfung erfolgen.

Herkunft von Geldern/Ressourcen

In manchen Fällen kann die Prüfung auch die Herkunft der eingesetzten Gelder umfassen. Bei einer Geschäftsbeziehung kann dies während der Laufzeit der Dienstleistung relevant werden. Der Dienstleister muss feststellen können, woher die Gelder stammen und ob ein Zusammenhang mit dem Kunden besteht. Er kann dazu Fragen stellen und Nachweise verlangen. Während der gesamten Geschäftsbeziehung ist der Dienstleister verpflichtet, diese kontinuierlich zu überwachen. Er kann daher auch im Verlauf der Dienstleistung zusätzliche Informationen anfordern.

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